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plus - Krankenzusatzversicherung (nach Versicherungsvertragsgesetz, VVG) der Produktelinien sanvita und activa

Ein umfangreiches Paket mit erstaunlichen Leistungen. Je nach Wahl der Deckungsvariante (plus eins oder plus zwei) beinhaltet es Leistungen angefangen bei Zahnbehandlungen von Kindern und Jugendlichen, Hilfsmittel, Komplementärmedizin und Auslandbehandlungen bis hin zum Transport bei Unfall oder Krankheit.
 
plus eins
plus zwei
Ambulante Behandlung, Komplementärmedizin
75 Prozent, bis 1500 Franken, für ambulante Behandlungen und Therapien nach komplementär-medizinischen Methoden durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt.



75 Prozent, bis 3000 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen diplomierten Arzt und/oder durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung.
Komplementärmedizin durch nichtärztliche Therapeuten
75 Prozent, bis 1500 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung.
Ausland
90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall durch einen diplomierten Arzt.
90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall durch einen diplomierten Arzt.
Vorsorge, Check-up, Impfungen
75 Prozent, bis 300 Franken, für Check-up und Impfkosten durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt.
75 Prozent, bis 500 Franken, für Check-up und Impfkosten durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt.
Medikamente
75 Prozent, bis 1000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel.
75 Prozent, bis 2000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel.
Unterbindung
1000 Franken bei Frauen / 500 Franken bei Männern, einmalig.
1000 Franken bei Frauen / 500 Franken bei Männern, einmalig.
Ohrenkorrekturen
75 Prozent, bis 1500 Franken, für Korrektur abstehender Ohren, einmalig.
75 Prozent, bis 1500 Franken, für Korrektur abstehender Ohren, einmalig.
Diätberatung
75 Prozent für ärztlich verordnete und von diplomierten Ernährungsberatern durchgeführte Diätberatung.
75 Prozent für ärztlich verordnete und von diplomierten Ernährungsberatern durchgeführte Diätberatung.
Sehhilfen
 
Bis 18. Altersjahr 75 Prozent, bis 200 Franken pro Kalenderjahr, ab 19. Altersjahr 75 Prozent, bis 200 Franken innerhalb drei Kalenderjahren.
Gesundheitsförderung / Fitness
 
75 Prozent, bis 250 Franken pro Kalenderjahr, an von innova anerkannte Fitness-Center*.
Hilfsmittel
 
75 Prozent, bis 300 Franken innerhalb drei Jahren für ärztlich verordnete Hilfsmittel*.
Transport-, Rettungs- und Bergungskosten
75 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- und Rücktransportkosten, sowie Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- und Materialeinsatz), ohne Limite.
100 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- und Rücktransportkosten, sowie Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- und Materialeinsatz), ohne Limite.
Haushalthilfe
50 Prozent bis 2000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes, ausgebildetes Haushalthilfepersonal (Spitex-, Gemeinde- oder anerkannte Hilfsorganisation).
50 Prozent bis 2000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes, ausgebildetes Haushalthilfepersonal (Spitex-, Gemeinde- oder anerkannte Hilfsorganisation). Davon 50 Franken pro Tag, bis maximal 14 Tage pro Kalenderjahr, an im gleichen Haushalt lebende, mündige Personen.
Zahnbehandlungen
75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopäischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite.
75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopädischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite.
Besonderes
Unfalldeckung in Ergänzung zu UVG und KVG.
Unfalldeckung in Ergänzung zu UVG und KVG.

Massgebend für alle Leistungen sind die gültigen Allgemeinen Versicherungs- und Zusatzbedingungen. Der Eintritt in die Zusatzversicherung ist bis zum 70. Geburtstag möglich. Risikoträger der Zusatzversicherungen nach VVG ist die innova Versicherungen AG.

* Zusätzliche Informationen zu den von innova anerkannten Fitnesscenter sowie den ärztlich verordneten Hilfsmitteln entnehmen Sie bitte diesen Listen.



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Anerkannt für Excellence von der Europäischen Stiftung für Qualitätsmanagement (EFQM)

URL: http://www.innova.ch/private/krankenvs/zusatzvs/00060/index.html?lang=de