Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen modernen Browser wie z.B. Mozilla 1.4, Netscape7 (MAC) oder Internet Explorer 6 (PC)
plus eins | plus zwei | |
Ambulante Behandlung, Komplementärmedizin | 75 Prozent, bis 1500 Franken, für ambulante Behandlungen und Therapien nach komplementär-medizinischen Methoden durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt. | 75 Prozent, bis 3000 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen diplomierten Arzt und/oder durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung. |
Komplementärmedizin durch nichtärztliche Therapeuten | 75 Prozent, bis 1500 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung. | |
Ausland | 90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall durch einen diplomierten Arzt. | 90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall durch einen diplomierten Arzt. |
Vorsorge, Check-up, Impfungen | 75 Prozent, bis 300 Franken, für Check-up und Impfkosten durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt. | 75 Prozent, bis 500 Franken, für Check-up und Impfkosten durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt. |
Medikamente | 75 Prozent, bis 1000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel. | 75 Prozent, bis 2000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel. |
Unterbindung | 1000 Franken bei Frauen / 500 Franken bei Männern, einmalig. | 1000 Franken bei Frauen / 500 Franken bei Männern, einmalig. |
Ohrenkorrekturen | 75 Prozent, bis 1500 Franken, für Korrektur abstehender Ohren, einmalig. | 75 Prozent, bis 1500 Franken, für Korrektur abstehender Ohren, einmalig. |
Diätberatung | 75 Prozent für ärztlich verordnete und von diplomierten Ernährungsberatern durchgeführte Diätberatung. | 75 Prozent für ärztlich verordnete und von diplomierten Ernährungsberatern durchgeführte Diätberatung. |
Sehhilfen | Bis 18. Altersjahr 75 Prozent, bis 200 Franken pro Kalenderjahr, ab 19. Altersjahr 75 Prozent, bis 200 Franken innerhalb drei Kalenderjahren. | |
Gesundheitsförderung / Fitness | 75 Prozent, bis 250 Franken pro Kalenderjahr, an von innova anerkannte Fitness-Center*. | |
Hilfsmittel | 75 Prozent, bis 300 Franken innerhalb drei Jahren für ärztlich verordnete Hilfsmittel*. | |
Transport-, Rettungs- und Bergungskosten | 75 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- und Rücktransportkosten, sowie Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- und Materialeinsatz), ohne Limite. | 100 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- und Rücktransportkosten, sowie Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- und Materialeinsatz), ohne Limite. |
Haushalthilfe | 50 Prozent bis 2000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes, ausgebildetes Haushalthilfepersonal (Spitex-, Gemeinde- oder anerkannte Hilfsorganisation). | 50 Prozent bis 2000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes, ausgebildetes Haushalthilfepersonal (Spitex-, Gemeinde- oder anerkannte Hilfsorganisation). Davon 50 Franken pro Tag, bis maximal 14 Tage pro Kalenderjahr, an im gleichen Haushalt lebende, mündige Personen. |
Zahnbehandlungen | 75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopäischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite. | 75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopädischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite. |
Besonderes | Unfalldeckung in Ergänzung zu UVG und KVG. | Unfalldeckung in Ergänzung zu UVG und KVG. |