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Die häu­figs­ten Fra­gen zu Leis­tungs­fäl­len für Fir­men­kun­den.

Im Alltag von Unternehmen kann es jederzeit zu unvorhergesehenen Leistungsfällen kommen. Ob durch Krankheit, Unfall oder langfristige Arbeitsunfähigkeit – innova steht Ihnen zur Seite. Doch welche Schritte müssen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit beachtet werden? Welche Regelungen gelten für IV-Anmeldungen? In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen zu Leistungsfällen und Taggeldern.

Wann wird das Tag­geld be­zahlt?

Das Taggeld wird jeweils am Ende des Monats ausbezahlt, sobald der Leistungsanspruch anerkannt wurde. Wichtig ist, dass ein gültiges Arbeitsunfähigkeitszeugnis für den ganzen Monat vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt keine Auszahlung, bis alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Tipp für Unternehmen: Achten Sie darauf, dass die Dokumentation Ihrer Mitarbeitenden lückenlos ist, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

Warum muss eine Voll­macht un­ter­zeich­net wer­den?

Um den Leistungsanspruch prüfen zu können, ist eine Vollmacht der betroffenen Person erforderlich. Diese gibt innova die Erlaubnis, Einsicht in medizinische Unterlagen zu nehmen und mit den entsprechenden Stellen Daten auszutauschen.

Ohne eine solche Vollmacht kann der Leistungsfall nicht geprüft werden. Die Vollmacht gilt nur für den betreffenden Schadenfall und kann nach dessen Abschluss jederzeit widerrufen werden.

Expertenmeinung: „Die Vollmacht ermöglicht es uns, den Fall effizient zu bearbeiten und sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen“, erklärt Malin, unsere Schadenexpertin.

Warum ist eine An­mel­dung bei der In­va­li­den­ver­si­che­rung (IV) nach sechs Mo­na­ten nötig?

Laut Artikel 29 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) muss eine Anmeldung bei der IV spätestens nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Hierbei unterstützt innova Sie aktiv: Nach fünf Monaten erhalten Sie eine schriftliche Erinnerung, dass die Anmeldung zur Fristenwahrung notwendig ist. Sollte die Anmeldung nicht rechtzeitig erfolgen, wird das Taggeld nach sechs Monaten vollständig gekürzt.

Dür­fen Ab­zü­ge auf den aus­be­zahl­ten Tag­gel­dern ge­macht wer­den?

Nein, auf Kranken- und Unfalltaggeldern dürfen keine Beiträge an AHV, IV oder EO erhoben werden. Sollten Ihre Mitarbeitenden über einen längeren Zeitraum Taggelder beziehen, empfehlen wir Ihnen, mit der zuständigen AHV-Ausgleichskasse Kontakt aufzunehmen. So können mögliche Beitragslücken und deren Auswirkungen auf die Rente besprochen werden.

Was pas­siert mit dem Tag­geld, wenn eine IV-Rente ge­spro­chen wird?

Erhält eine Person eine IV-Rente, die niedriger als das bei innova versicherte Taggeld ist, ergänzt innova die Differenz auf den versicherten Verdienst. Ist die IV-Rente jedoch höher als das Taggeld, wird keine Ergänzung gezahlt. Auch wenn keine Leistung mehr erbracht wird, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit weiterhin voll an die Berechnung der Leistungsdauer gezählt, wie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt.

Sind Per­so­nen im AHV-Alter wei­ter­hin ver­si­chert?

Mitarbeitende, die über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus beim gleichen Arbeitgeber tätig und arbeitsfähig sind, bleiben bis zum 70. Lebensjahr versichert. Der Leistungsanspruch beträgt maximal 180 Tage. Voraussetzung ist, dass die Person vor dem Erreichen des Rentenalters beim gleichen Arbeitgeber angestellt und arbeitsfähig war und einen AHV-pflichtigen Bruttolohn erhält.

Wir sindfür Sie da.

Fazit: Leistungsfälle sind komplex, aber mit der richtigen Unterstützung können Sie als Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhalten und Ihre Mitarbeitenden bestmöglich absichern. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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