Krankentaggeldversicherungkompakt erklärt.
Die kollektive Krankentaggeldversicherung (KTG) übernimmt die Lohnkosten, wenn Mitarbeitende aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft längerfristig ausfallen.
Eine Versicherung, die sowohl für Mitarbeitende als auch für Unternehmen vorteilhaft ist:
- Lohnfortzahlungspflicht wird zum kalkuliertes Risiko.
Bei krankheitsbedingten Ausfällen übernehmen wir die Lohnzahlungen während der Arbeitsunfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden. - Schutz vor Versicherungslücken
Fallen Mitarbeitende krankheitsbedingt aus zahlen wir den Lohn bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz oder bis zum Übergang einer Rente. - innoCare - Prävention, Begleitung und Wiedereingliederung.
Mit der Krankentaggeldversicherung von innova erhalten Sie Zugang zu innoCare, unser umfassendes Gesundheitsmanagement zur Prävention, Begleitung und Wiedereingliederung.
Krankentaggeldversicherungkurz und verständlich.
Wenn Mitarbeitende arbeitsunfähig sind, fällt ihre Leistung am Arbeitsplatz aus. Arbeitgeber sind laut Gesetz (OR Art. 324a) verpflichtet den Lohn für eine bestimmte Zeit weiterzuzahlen. Eine Krankentaggeldversicherung, bei innova auch Lohnausfallversicherung genannt, übernimmt diese Lohnkosten und bietet damit finanzielle Entlastung für beide Seiten. Mitarbeitende profitieren von einer längeren Absicherung als gesetzlich vorgeschrieben. So wird sichergestellt, dass es keine finanziellen Engpässe bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz oder bis zum Erhalt einer Rente aus der Invalidenversicherung (IV) oder der 2. Säule (BVG) gibt. Für Arbeitgeber wird die Lohnfortzahlugnspflicht zu einem kalkulierbaren Risiko und entlastet sie.
Was ist genauversichert?
Ein Beispiel - weshalb sichder Abschluss einer KTG lohnt.
Julia ist eine alleinerziehende Mutter und arbeitet seit 4 Jahren als Marketingassistentin in einer Werbeagentur in Bern. Sie verdient 80'000 Franken im Jahr. Im Frühling erlitt sie ein Burnout und kann eine Zeit lang nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber hat eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, die 80 Prozent ihres Jahreslohns absichert. Die Wartefrist beträgt 30 Tage.
Leistungmit Versicherung.
In den ersten 30 Tagen erhält Julia ihren vollen Lohn gemäss Lohnfortzahlungspflicht vom Arbeitgeber. Nach Ablauf dieser Wartefrist springt die Versicherung ein und zahlt für maximal 730 Tage 80 Prozent des Jahresgehalts. So hat Julia mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Monate finanzielle Sicherheit. Es besteht keine Lücke, bis sie wieder arbeiten kann oder eine Rente aus der IV oder der 2. Säule (BVG) bekommt. Musste während Julias Abwesenheit eine Ersatzperson eingestellt werden, entstehen keine doppelten Lohnkosten, da die Versicherung Julias Lohn übernimmt.
OhneVersicherung.
Ohne die Krankentaggeldversicherung ist Julias Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung zu leisten. Wenn eine Ersatzperson eingestellt werden muss, entstehen in dieser Zeit doppelte Lohnkosten. Nach der gesetzlich festgelegten Dauer ist die Verpflichtung des Arbeitgebers erfüllt, und Julia erhält bis zu ihrer Rückkehr keinen Lohn mehr. Dies bedeutet, dass sie finanziell nicht mehr abgesichert ist, bis sie wieder arbeiten kann oder eine Rente aus der Invalidenversicherung (IV) oder der beruflichen Vorsorge (2. Säule, BVG) erhält.
Häufig gestellte Fragenzur Krankentaggeldversicherung.
Nein, sie ist nicht obligatorisch, wird jedoch empfohlen. Je nach Dauer der Lohnfortzahlungspflicht können hohe Kosten entstehen. Zudem besteht der soziale Aspekt: Mitarbeitenden droht bei längerer Arbeitsunfähigkeit erhebliche Einkommenseinbussen.
Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der versicherte Lohn (80 bis 100 Prozent des AHV-Lohns) und die gewählte Wartefrist (i.d.R. 14, 30 oder 60 Tage), die der Arbeitgeber festlegt. Zusätzlich sind präventive Massnahmen zur Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeitenden sinnvoll. Daher beraten und unterstützen wir Arbeitgeber auch im betrieblichen Gesundheitsmanagement und bieten ein kostenloses Case Management an.
Arbeitgeber sind für die Zahlung der Prämie verantwortlich. Diese Prämienbeteiligung ist nicht gesetzlich geregelt. Falls kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorliegt, muss die Beteiligung vertraglich mit den Mitarbeitenden vereinbart werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende profitieren von der Versicherung. Aus diesem Grund müssen Mitarbeitende oft einen Teil der Prämie tragen. In der Regel wird die Prämie zu mindestens 50 Prozent vom Arbeitgeber übernommen.
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