Gerne unterstützen wir Sie mit Antworten rund um das Thema Versicherung.
Gemäss Erläuterungen zur Verordnung vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sind Gesundheitseinrichtungen generell dazu verpflichtet, nur noch medizinisch dringende Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe durchzuführen.
Als nicht dringend gelten:
innova behält sich daher vor, ab sofort stationäre Kostengutsprachegesuche für nicht medizinisch dringende Behandlungen abzulehnen. Wir bitten Sie um Verständnis für die Umsetzung der Verordnung mit dem übergeordneten Ziel, Überlastungen in den Spitälern zu vermeiden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch via 031 838 66 00 oder per Mail via heilungskosten@innova.ch an uns. Auch in diesen ungewohnten Zeiten sind wir gerne für Sie da. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Bleiben Sie gesund!
innova Versicherungen AG