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Lohnsummendeklaration Krankentaggeldversicherung.
Die jährliche Lohnsummendeklaration dient zur präzisen Berechnung der endgültigen Prämien Ihrer Krankentaggeld- oder Kollektiv-Lohnausfallversicherung. Grundlage hierfür sind die AHV-pflichtigen Lohnsummen.
Ablauf der Lohnsummendeklaration:
- Formular-Zustellung: Ab Mitte November senden wir Ihnen automatisch das Deklarationsformular zu.
- Einreichungsfrist: Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit der AHV-Lohnsummenbescheinigung bis Ende Januar zurück.
- Prämienabrechnung: Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie die finale Prämienabrechnung.
Für die Übermittlung der AHV-Abrechnung sowie des ausgefüllten und unterzeichneten Deklarationsformulars bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit, diese Dokumente elektronisch im PDF-Format an unsere E-Mail-Adresse firmenkunden@innova.ch zu senden. Bitte beachten Sie, dass eine Übermittlung via ELM (elektronische Lohnmeldung) aktuell nicht unterstützt wird.
Häufige Fragen.
✔ AHV-pflichtige Löhne aller versicherten Personen gemäss Police
✔ Löhne von Mitarbeitenden ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
✔ Löhne von Lernenden ab 17 Jahren
✔ Entschädigungen gemäss Erwerbsersatzordnung (Militär, Zivilschutz, Mutterschaft)
✖ Lohnersatzleistungen bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder Invalidität
✖ Kinder- und Familienzulagen, sofern nicht mitversichert
✖ AHV-Freibetrag von jährlich 16’800 CHF (sofern nicht anders im GAV geregelt)
Alle Personen, die in der Police aufgeführt sind und in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis zum Arbeitgeber stehen.
Nicht versichert sind unter anderem:
- Leihpersonal mit Agenturverträgen
- Personen im Zwischenverdienst
- Saisonarbeiter in der toten Saison
- Mitarbeitende ohne gültige Arbeitserlaubnis
- Maximal versicherte Lohnsumme: In der Regel 300’000 Franken pro Person und Jahr.
- Es sind die vollen AHV-pflichtigen Löhne zu deklarieren – so, wie sie auch der AHV-Ausgleichskasse gemeldet werden.
- Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge sind auf dem 100%-Lohn zu entrichten.
- Löhne von Lehrlingen, die noch keine AHV-Beiträge zahlen
- AHV-Freibetrag für Mitarbeitende im ordentlichen Rentenalter
- Lohnbestandteile, die die maximal versicherte Summe pro Jahr (i.d.R. 300’000 Franken) überschreiten
Derzeit ist eine elektronische Lohndeklaration via ELM nicht möglich.
Wir sind uns bewusst, dass effiziente digitale Prozesse für viele Unternehmen zentral sind. Wir prüfen kontinuierlich, welche Systeme sinnvoll und im Zusammenhang mit den Prämiengeldern wirtschaftlich tragbar sind. Gerne halten wir Sie über allfällige Entwicklungen auf dem Laufenden.
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Wünschen Sie weitere Informationen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen? Unser Kundenservice ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0848 866 400 oder senden Sie uns eine Nachricht.