Kos­ten­über­nah­mefür Hilfs­mit­tel.

innova übernimmt 75 Prozent der Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel, die Funktionsausfälle kompensieren oder Körperteile ersetzen (Sehhilfen und Zahnprothesen ausgeschlossen).

Die Kostenübernahme von ärztlich verordneten Hilfsmitteln gilt bis zu einem Maximum von 300 Franken innerhalb von drei Kalenderjahren. Diese Leistung ist Teil der Deckungsvariante plus zwei der ambulanten Zusatzversicherung. innova übernimmt einen Kostenbeitrag, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

Hilfsmittel, welche ärztlich verordnet werden.

Hilfsmittel, an die aus der Grundversicherung keine Leistungen erbracht werden.

Auszahlung.
Bitte reichen Sie die Rechnung für die Hilfsmittel über das myinnova-Kundenportal oder die myinnova App ein, um eine Kostenrückerstattung zu erhalten. Alternativ können Sie die Unterlagen per E-Mail senden.

Wichtige Hinweise.

Die Kostenübernahme erfolgt nur, wenn keine andere Sozialversicherung leistungspflichtig ist.

Sollten andere Versicherungen beteiligt sein, wird deren Beitrag vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Ausgaben für Betrieb, Unterhalt und Reparaturen der Hilfsmittel werden nicht übernommen.

Do­ku­men­te, zum Her­un­ter­la­den.

  • Zu­satz­be­din­gun­gen san­vi­ta für Nicht­rau­cher
    PDF Download
  • Zu­satz­be­din­gun­gen ac­ti­va (va­ri­a­bu­la)
    PDF Download
  • Liste Hilfs­mit­tel
    PDF Download

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