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Fir­men­grün­dungwas nun?

Da ist sie, Ihre grossartige Idee, die Sie nicht mehr loslässt. Neben der Finanzierung und einer guten Portion Mut brauchen Sie für Ihr Start-up vor allem eins: eine ausgezeichnete Versicherungspartnerin. Mit dem richtigen Schutz können Sie sich ganz auf Ihre Vision konzentrieren, während wir dafür sorgen, dass Sie ausgezeichnet versichert sind.

Wel­che Ver­si­che­run­gen sind er­for­der­lich?

Bei der Unternehmensgründung ist der passende Versicherungsschutz entscheidend. Je nach Rechtsform – ob Einzelfirma, GmbH oder AG – können bestimmte Versicherungen obligatorisch sein. Denn bei einer AG oder GmbH benötigen Sie einen anderen Versicherungsschutz als, wenn Sie sich als Freiberufler oder Einzelfirma selbständig machen.

Frei­wil­li­ge und ob­li­ga­to­ri­scheVer­si­che­run­gen im Über­blick.

Rechts­form
Stel­lung im Un­ter­neh­men
Ver­si­che­rungs­ob­li­ga­to­ri­um

1 Mitarbeitende Aktionäre/Gesellschafter sind aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht «Angestellte ihres eigenen Betriebs».
2 Reine Beteiligung/Geldgeber und keine Mitarbeit: weder obligatorisch noch freiwillig versichert.

Über­sicht Ver­si­che­run­genfür An­ge­stell­te.

Unfallversicherung(UVG)

Für alle Angestellten, unabhängig der Rechtsform.

Leistungen:

  • Heilungskosten (allgemeine Abteilung Spital)
  • Taggeld (ab dem 3. Tag, 80 Prozent des versicherten Lohns)
  • Invalidenrente 80 Prozent
  • Integritätsentschädigung (bis UVG Maximum)
  • Hilflosenentschädigung
  • Hinterlassenenrente
Oblig.

Berufliche Vorsorge(BVG)

Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres sind AHV-pflichtige Angestellte grundsätzlich in der BVG-Pensionskasse obligatorisch zu versichern. Vorausgesetzt, Sie stehen in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis, das länger als drei Monate dauert, und Ihr Jahreslohn beträgt mehr als die BVG-Eintrittsschwelle von 22’050 Franken (Stand 2024).

Oblig.

Unfallzusatzversicherung(UVG-Z)

Bedürfnisgerechte Ergänzung zum UVG. Abgeltung der Lohnfortzahlungspflicht bei Einkommen über dem UVG-Maximum von 148’200 Franken.

Leistungen:

  • Heilungskosten in Ergänzung zu den Leistungen des UVGs (private Abteilung im Spital, weltweite Deckung)
  • Taggeld (ab dem 1. Tag bis zu 100 Prozent)
  • Invaliditätskapital oder erhöhte Invalidenrente
  • Todesfallkapital oder erhöhte Hinterlassenenrente
  • Differenzdeckung (Ausgleich der UVG-Kürzungen durch Grobfahrlässigkeit oder eingehen von Wagnissen z. B. abseits der präparierten Piste Skifahren).

Krankentaggeldversicherung(KTG)

Die Lohnfortzahlungspflicht wird zu einem kalkulierbaren Risiko.

Leistungen:

Taggeld (Wartefrist 0-360 Tage, Höhe 80, 90 oder 100 Prozent, Leistungsdauer i.d.R. 730 Tage abzüglich Wartefrist). Allfällige Gesamtarbeitsvertragliche Vorschriften müssen allerdings beachtet werden.

GAV beachten!

Über­sicht Ver­si­che­run­genfür Ge­schäfts­in­ha­ber (selb­stän­di­ge Per­so­nen).

Freiwillige UVG-Versicherung(FV)

Für Selbst­stän­di­g­er­wer­ben­de ab einem bestimmten Lohn und seine nicht obligatorischen versicherten Familienangehörigen möglich.

Leistungen:

  • Heilungskosten (allgemeine Abteilung Spital)
  • Taggeld (ab dem 3. Tag, 80 Prozent des versicherten Lohns)
  • Invalidenrente 80 Prozent
  • Integritätsentschädigung (bis UVG Maximum)
  • Hilflosenentschädigung
  • Hinterlassenenrente
Freiwillig

Berufliche Vorsorge(BVG)

Selbst­stän­di­g­er­wer­ben­de können sich i.d.R. der Vorsorgeeinrichtung ihres Personals anschiessen. Vorausgesetzt sie haben Personal und ihr Jahreslohn beträgt mehr als die BVG-Eintrittsschwelle von 22’050 Franken (Stand 2024).

Freiwillig

Unfallzusatzversicherung(UVG-Z)

Ergänzung zum UVG und nur möglich beim Abschluss der Freiwilligen UVG-Versicherung (FV).

Leistungen:

  • Heilungskosten in Ergänzung zu den Leistungen des UVGs (private Abteilung im Spital, weltweite Deckung)
  • Taggeld (ab dem 1. Tag bis zu 100 Prozent)
  • Invaliditätskapital oder erhöhte Invalidenrente
  • Todesfallkapital oder erhöte Hinterlassenenrente
  • Differenzdeckung (Ausgleich der UVG-Kürzungen durch Grobfahrlässigkeit oder eingehen von Wagnissen z. B. abseits der präparierten Piste Skifahren).
Freiwillig

Krankentaggeldversicherung(KTG)

Leistungen:

Taggeld (Wartefrist 0-360 Tage, Höhe 80, 90 oder 10 Prozent, Leistungsdauer i. d. R. 730 Tage abzüglich Wartefrist).

Empfohlen

Heilungskosten bei Unfall

Selbst­stän­di­g­er­wer­ben­de können die Heilungskosten bei Unfall durch den Unfalleinschluss in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bei ihrer Krankenkasse versichern.

Krankentaggeldversicherung (KTG)

Selbst­stän­di­g­er­wer­ben­de können zusätzlich eine Taggeldversicherung, auch Lohnausfallversicherung genannt, infolge Krankheit und Unfall bei innova abschliessen.

Leistungen:

Taggeld (Wartefrist 0-360 Tage, Höhe 80, 90 oder 10 Prozent, Leistungsdauer i.d.R. 730 Tage abzüglich Wartefrist).

Empfohlen

Private Vorsorge

Die 3. Säule ist die private Vorsorge und ergänzt die Leistungen der ersten beiden Säulen (AHV/IV/EO und berufliche Vorsorge). Sie ist freiwillig und kann individuell angepasst werden. Da Selbst­stän­di­g­er­wer­ben­de nicht obligatorisch in die berufliche Vorsorge (BVG) versichert sind, stellt die Säule 3a eine wichtige Möglichkeit dar, zusätzliche Vorsorge zu leisten.

Empfohlen

Wir be­ra­ten Sie gerne.

Wünschen Sie weitere Informationen zu unseren Produkten oder eine persönliche Beratung? Unser Kundenservice ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0848 866 400 oder senden Sie uns eine Nachricht.