Ar­beits­un­fä­hi­ge Mit­a­r­bei­ten­de – was Un­ter­neh­men und Be­trof­fe­ne wis­sen müs­sen.

Mit einer Krankentaggeldversicherung bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber einen wertvollen Schutz. Doch was genau passiert eigentlich bei Arbeitsunfähigkeit? Dürfen Sie in die Ferien gehen, was gilt bei einer Erkrankung im Ausland, und welche Pflichten haben Sie während Ihrer Krankheitszeit? Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ferien, Ausland und Austritt von arbeitsunfähigen Mitarbeitenden.

Das Wich­tigs­te in Kürze.

Darf ich Ferien machen, wenn ich arbeitsunfähig bin?
Grundsätzlich nicht. Ausnahmen benötigen ein ärztliches Zeugnis und die Bewilligung von innova.

Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde?
innova zahlt Taggelder nur bei einem stationären Spitalaufenthalt im Ausland.

Werden Kinder- und Familienzulagen weiterbezahlt?
Meistens zahlt diese der Arbeitgeber. innova kann sie ab dem vierten Krankheitsmonat übernehmen, wenn dies vereinbart wurde.

Welche Pflichten habe ich während meiner Arbeitsunfähigkeit?
Sie müssen aktiv zur Genesung beitragen und alles vermeiden, was Ihre Genesung verzögert.

Bekomme ich nach Austritt aus dem Unternehmen weiterhin Taggelder?
Ja, Sie können Taggelder direkt von innova erhalten, wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind.

Fe­ri­en wäh­rend der Ar­beits­un­fä­hig­keit: Was gilt?

Grundsätzlich sind Ferien während einer Arbeitsunfähigkeit nicht erlaubt.

Sollten Sie trotzdem Ferien planen, benötigen Sie zwingend ein Ferienfähigkeitszeugnis Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes. Dieses Zeugnis bestätigt, dass Sie trotz Ihrer Erkrankung ferienfähig sind. Anschliessend muss innova den Ferienbezug explizit bewilligen.

Wichtig: Wenn innova Ihre Ferien genehmigt, wird für diesen Zeitraum kein Taggeld ausbezahlt, und die Ferientage werden Ihnen von Ihrem aktuellen Arbeitgeber abgezogen.

💡 Tipp: Besprechen Sie mögliche Ferien frühzeitig mit Ihrem Arzt und setzen Sie sich anschliessend mit uns in Verbindung, um Missverständnisse zu vermeiden.

Krank im Aus­land: Wann be­steht An­spruch auf Tag­geld?

Sollten Sie während eines Aufenthalts im Ausland erkranken, stellt sich schnell die Frage nach dem Anspruch auf Taggelder. Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) besteht Ihr Leistungsanspruch im Ausland nur bei einem nachgewiesenen stationären Spitalaufenthalt. Liegt kein Spitalaufenthalt vor, beginnt Ihr Anspruch auf Taggeld erst am Tag Ihrer Rückkehr in die Schweiz.

📌 Wichtig zu wissen: Bewahren Sie unbedingt alle ärztlichen Dokumente und Nachweise auf, um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Ansprüche sicherzustellen.

Kin­der- und Fa­mi­li­en­zu­la­gen wäh­rend der Ar­beits­un­fä­hig­keit.

Kinder- und Familienzulagen werden grundsätzlich vom Arbeitgeber bezahlt und nicht automatisch von der Krankentaggeldversicherung übernommen.

Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit übernimmt innova diese Zulagen zunächst nicht. Je nach Versicherungsdeckung Ihres Arbeitgebers ist es jedoch möglich, dass diese Zulagen ab dem vierten Krankheitsmonat zusätzlich von innova mitvergütet werden.

🔍 Unser Rat: Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber über die genauen Leistungen Ihrer Versicherungspolice. So können Sie finanzielle Überraschungen vermeiden und sind bestens informiert.

Ihre Mit­wir­kungs- und Scha­den­min­de­rungs­pflich­ten.

Neben Rechten haben Sie als versicherte Person auch Pflichten. Dazu gehört insbesondere die sogenannte Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht.

Konkret bedeutet dies, dass Sie verpflichtet sind, alles zu tun, was zur Abklärung Ihrer Arbeitsunfähigkeit beiträgt und den Genesungsprozess unterstützt. Umgekehrt gilt: Alles, was Ihre Genesung verzögern könnte, müssen Sie unbedingt vermeiden.

Sollten diese Pflichten nicht eingehalten werden, kann innova Versicherungen berechtigt sein, Leistungen zu kürzen oder gar ganz einzustellen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, alle ärztlichen Anweisungen genau einzuhalten und aktiv zur Genesung beizutragen.

Aus­tritt aus dem Un­ter­neh­men: Was ge­schieht mit dem Tag­geld?

Falls Sie Ihren Arbeitgeber verlassen, während Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, fragen Sie sich vielleicht, wie es mit Ihren Krankentaggeldzahlungen weitergeht. Keine Sorge: Auch nach Ihrem Austritt besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie die Taggelder direkt von innova erhalten.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig – idealerweise bereits vor dem Austritt – direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Gemeinsam klären wir Ihre Situation und besprechen die nötigen Schritte, um eine reibungslose Fortsetzung Ihrer Leistungen sicherzustellen.

Fazit.

Die Krankentaggeldversicherung gibt Ihnen Sicherheit im Krankheitsfall und schützt Sie finanziell. Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Informieren Sie sich daher frühzeitig, bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber und innova Versicherungen und tragen Sie aktiv zu Ihrer Genesung bei.

Sie haben weitere Fragen rund um die Krankentaggeldversicherung? Zögern Sie nicht, uns direkt unter 031 838 66 55 zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter.

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