Versicherung kündigen.
Für die Kündigung Ihrer Zusatzversicherung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres oder zum Ende der im Vertrag festgelegten Laufzeit.
Möchten Sie Ihre Versicherung kündigen? Bevor Sie diesen Schritt gehen, empfehlen wir Ihnen, Ihre persönliche Versicherungssituation sorgfältig zu prüfen und mögliche Optimierungsmöglichkeiten in Bezug auf Ihre Bedürfnisse in Betracht zu ziehen. Falls Sie Ihre Krankenzusatzversicherung bei innova tatsächlich beenden möchten, können Sie uns Ihre Kündigung schriftlich per Post oder E-Mail zukommen lassen. Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Wir sind gerne für Sie da.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Versicherungsdeckung oder möchten Sie Ihre Zusatzversicherungen kündigen? Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 0848 866 400. Wir beraten Sie und unterstützen Sie bei den weiteren Schritten.
Häufig gestellte Fragen zur Kündigung.
Nein, eine Kündigung per Telefon ist nicht möglich. Sie können Ihre Versicherung schriftlich per E-Mail oder per Post kündigen.
Seit der Anpassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) per 1. Januar 2022 ist keine Unterschrift mehr erforderlich. Eine einfache E-Mail oder ein Brief reicht aus.
Nein, jede volljährige Person muss die Kündigung selbst einreichen. Eine Kündigung für andere Erwachsene ist nicht möglich.
Ihr Vertrag läuft mindestens ein Jahr – immer vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die genaue Laufzeit finden Sie auf Ihrer Police.
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer können Sie den Vertrag jedes Jahr bis spätestens zum 30. September kündigen, um ihn zum 31. Dezember zu beenden. Diese Kündigungsfrist beträgt also drei Monate.
Bei einem Dreijahresvertrag sind Sie drei Jahre gebunden und können erst nach dieser Zeit kündigen. Danach können Sie wie bei einem Jahresvertrag jährlich zum Jahresende kündigen, wenn Sie die Frist von drei Monaten einhalten.
Ja, bei einer Tarifanpassung haben Sie das Recht, ausserordentlich zu kündigen. Sie erhalten eine Mitteilung von uns, falls es zu einer Tarifanpassung kommt.
Nein, Sie müssen keinen Grund für die Kündigung angeben. Es reicht, wenn Sie uns schriftlich mitteilen, dass Sie den Vertrag beenden möchten.
Die Details zur Kündigung und zu den Vertragsbedingungen finden Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.
Unsere Empfehlung:Trennen Sie Grund- und Zusatzversicherung.
Wir empfehlen Ihnen, die Grund- und Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Anbietern abzuschliessen. Damit sparen Sie Geld, sichern sich langfristig ab und bleiben flexibel.
Durch diese Trennung können Sie Geld sparen. Das liegt daran, dass alle Anbieter bei der Grundversicherung die gleichen Leistungen bieten. Sie können also den günstigsten Anbieter wählen. Bei der Zusatzversicherung ist es anders: Diese wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen gestaltet und bietet zusätzlichen Schutz zu einem fairen Preis.
Sie profitieren,wenn Sie gesund leben.
Nichtraucherinnen und Nichtraucher leben gesünder und entlasten damit das Gesundheitssystem. Deshalb profitieren sie bei innova von günstigeren Prämien.
Wir sind die erste und bisher einzige Nichtraucherversicherung der Schweiz! Mit der sanvita-Linie können wir Kosten für raucherbedingte Leiden ausschliessen und damit für Nichtraucherinnen und Nichtraucher tieferen Prämien anbieten.
Service und Begleitungbei Ihrem Spitalaufenthalt.
Wir sind im Ernstfall für Sie da. Wenn es drauf ankommt, sind Sie bei uns gut aufgehoben und werden bestmöglich begleitet.
Gerne unterstützen wie Sie rund um Ihren Spitalaufenthalt. Erstklassige Beratungs- und Servicequalität ist dabei unser Anspruch. Bereiten Sie sich auf Ihren Aufenthalt im Spital vor und informieren Sie sich frühzeitig – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.