Vertragsspitäler mit voller Kostendeckung
Begleitung und Kostenübernahmebeim Spitalaufenthalt.
Im Ernstfall sind wir gerne für Sie da. Wir unterstützen Sie vor, während und nach einem Spitalaufenthalt. Dabei übernehmen wir als Versicherung nicht nur die Kosten, sondern wollen auch durch eine erstklassige Beratungs- und Servicequalität überzeugen.
Gute Vorbereitung und Planung lohnt sich. So wissen Sie, was Ihnen zusteht und was Sie erwarten dürfen. Und wir können Ihnen eine optimale Begleitung bieten. Die Übernahme der Kosten ist nämlich von verschiedenen Faktoren abhängig.
Wenn Sie bei innova über eine Spitalzusatzversicherung mit der flexiblen Deckung switch, einer halbprivaten oder privaten Deckung verfügen, ist eine wichtige Voraussetzung bereits erfüllt. Liegt ein gültiger Vertrag zwischen dem Spital und innova vor, ist auch die Kostenübernahme auf der halbprivaten und privaten Abteilung sichergestellt.
Für den Fall, dass mit Ihrem gewünschten Spital kein Vertrag vorliegt, legt innova einen Maximaltarif fest. Dieser definiert die maximal übernommenen Kosten für Aufenthalt und Kosten auf der halbprivaten und privaten Abteilung.
Wir begleiten Sie gerne bei Ihrem Spitalaufenthalt. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig vor Ihrem geplanten Spitalaufenthalt über die Kostenübernahme. Für grösstmögliche Transparenz stellen wir Ihnen laufend eine Liste der Spitäler mit und ohne Kostendeckung zur Verfügung:
vertragslose Spitäler mit eingeschränkter Kostenübernahme (Übersicht Maximaltarife)
vertragslose Spitäler ohne Kostenübernahme (Negativliste)
Ihre Spitalwahl, unsere Begleitung.
Sie sind auf der Suche nach einem Spital? Der Spitalfinder hilft Ihnen dabei, die richtige Wahl zu treffen – ganz einfach und intuitiv.
Ob nach Region oder Ihrem medizinischen Anliegen: Finden Sie das Spital, das Ihren Bedürfnissen entspricht. Auch Empfehlungen des Arztes und die Berücksichtigung Ihrer Deckung können dabei eine Rolle spielen. innova übernimmt die Kosten Ihres Spitalaufenthalts gemäss Versicherungspolice.
Beachten Sie, dass bei bestimmten Eingriffen oder je nach Vertrag zwischen Spital und innova zusätzliche Kosten anfallen können. Kontaktieren Sie uns frühzeitig!
Mehr Klarheit,mit einer zweiten Meinung.
Zweifeln Sie an einer Einschätzung Ihres Arztes? Ist ein Eingriff tatsächlich notwendig oder gibt es eine Alternative? Holen Sie sich eine Zweitmeinung.
Als Patient kann die Diskussion und Beurteilung einer medizinischen Massnahme bald einmal zu Verunsicherung führen. Eine medizinische Zweitmeinung kann da für Klarheit und Sicherheit sorgen. Mit einer Spitalzusatzversicherung bei innova übernehmen wir die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung.
Gemeinsam gesund, auch bei den Tarifen.
Spitäler verrechnen bei gleichen Leistungen unterschiedliche Tarife. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Wir setzen uns im Sinne unserer Versicherten für gesunde Tarife ein.
Überhöhte Tarife von Spitälern sind nicht im Interesse der Versicherten. Deshalb akzeptiert innova Spitäler mit offensichtlich überhöhten Tarifen nicht und setzt sie auf die Negativliste. In solchen Spitälern besteht für Versicherte kein Leistungsanspruch aus der Spitalzusatzversicherung. Kontaktieren Sie uns frühzeitig bei Unsicherheiten!
Kosten beim Spitalaufenthalt,Fragen und Antworten.
Aus der Spitalzusatzversicherung werden im Rahmen der gewählten Versicherungsdeckung die Aufenthalts- und Behandlungskosten in denjenigen Spitalabteilungen von Akutspitälern übernommen, die in den kantonalen Planungs- und Spitallisten aufgeführt sind (kantonale Listenspitäler). Spitäler, die nicht auf den kantonalen Spitallisten geführt werden (Nichtlistenspitäler), sind von innova nicht anerkannt und es werden keine Leistungen aus den gewählten Versicherungsdeckungen erbracht
innova übernimmt die Kosten im Rahmen der gewählten Deckung der Spitalzusatzversicherung. Diese sind in der Police ersichtlich. Allfällige Selbstbehalte oder Kostenbeteiligungen sind gemäss der gewählten Versicherungsdeckung zu erbringen und sind auf der Police ausgewiesen.
Bei Spitälern, die nicht auf den kantonalen Spitallisten geführt sind, werden keine Leistungen erbracht. Bei Akutspitälern, die auf kantonalen Spitallisten geführt sind, aber über keine vertragliche Regelung zur Kostenübernahme mit innova verfügen, werden die Kosten im Rahmen des durch innova erlassenen Maximaltarifes übernommen. In diesem Fall können für Versicherte ungedeckte Kosten entstehen.
Verfügt innova mit einem Spital über keinen Vertrag zur Übernahme der Kosten für Behandlungen auf der halbprivaten oder privaten Abteilung, erlässt innova, gestützt auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, einen Maximaltarif für vorgenommene Behandlungen. Der von innova erlassene Maximaltarif zielt auf vertragliche Regelungen mit anderen Spitälern ab, welche den aufsichtsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Übersteigen die erwarteten Behandlungskosten den von innova erlassenen Maximaltarif, ist das Spital verpflichtet, diese Mehrkosten gegenüber den Versicherten offenzulegen. Die Versicherten müssen dann entscheiden, ob sie diese Mehrkosten tragen wollen oder nicht.
Damit es zu keinen allfällig ungedeckten Kosten kommt, bitten wir Sie, sich frühzeitig bei uns zu melden.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA definiert Rahmenbedingungen, welche von den Krankenversicherern eingehalten werden müssen. Für die Spitalzusatzversicherungen heisst dies, dass mit Spitälern vereinbarte Leistungen ausschliesslich über die in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung hinausgehenden Leistungen vereinbart werden dürfen, diese Leistungen transparent und nachvollziehbar abgerechnet werden müssen und die Krankenversicherer die Versicherten und deren Versicherungsprämien vor missbräuchlich hohen Tarifen schützen müssen.
innova prüft Verträge über die Behandlung von Versicherten auf der halbprivaten oder privaten Abteilung mit Spitälern auf Basis der aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Stellen Spitäler Erwartungen, welche diesen Vorgaben nicht entsprechen, sehen wir von einem Vertragsabschluss ab und erlassen, gestützt auf unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen, einen Maximaltarif für vorgenommene Behandlungen. Dieser legt die von innova maximal übernommenen Kosten für Aufenthalt und Behandlung im Akutspital fest. Grundlage für den festgelegten Maximaltarif bilden die von innova vergleichbaren anerkannten Tarife für VVG-Mehrleistungen mit anderen Akutspitälern.
Übersteigen die erwarteten Behandlungskosten den von innova erlassenen Maximaltarif, ist das Spital verpflichtet, diese Mehrkosten gegenüber den Versicherten offenzulegen. Die Versicherten müssen dann entscheiden, ob sie diese Mehrkosten tragen wollen oder ob eine Alternative gewählt werden soll.
Die von innova erbrachte Kostenübernahme stellt auf unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Zusatzbedingungen (ZB) ab, welche integraler Bestandteil des Versicherungsvertrages sind. Die Ausführungen zu einer allfälligen Leistungseinschränkung im Rahmen einer stationären Behandlung finden Sie insbesondere in Artikel 14 der Zusatzbedingungen (ZB).
Zusammen mit den Spitälern führt innova Verhandlungen über die Tarife für Behandlungen auf der halbprivaten und privaten Abteilung.
innova hat die rechtliche Pflicht, Versicherungsnehmende vor missbräuchlich hohen Tarifen zu schützen. Kann während der Verhandlungen keine Einigkeit über die neuen Tarife erzielt werden, werden die vom Spital abgerechneten Kosten als zu hoch eingestuft. In diesem Fall würde die Kostenübernahme gegen die Interessen der Kundinnen und Kunden verstossen.
Wenn sämtliche Verhandlungen scheitern und keine Einigkeit in Sicht ist, kann innova das Spital auf die Negativliste setzen. Das bedeutet, dass für Behandlungen auf der halbprivaten und privaten Abteilung kein Leistungsanspruch besteht.
Rechtliche Grundlagen:
- Versicherungsaufsichtsgesetzt Artikel 38
- Zusatzbedingungen Artikel 15, Absatz 3
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat im Dezember 2019 die Vorgaben definiert, welche durch die Krankenversicherer und somit auch für innova einzuhalten sind. Diese Vorgaben beinhalten die folgenden Punkte:
Die Abrechnungen von Spitälern und Ärzten müssen transparent und nachvollziehbar sein.
Die Entschädigung für die ergänzenden Leistungen aus der Zusatzversicherung muss in einem vernünftigen Rahmen liegen.
Keine Doppelverrechnungen: Leistungen, welche bereits über die Grundversicherung abgedeckt sind, werden nicht zusätzlich aus der Zusatzversicherung bezahlt.
Warum erlässt die FINMA solche Vorgaben? Ziel ist es, Versicherte vor überhöhten Prämien zu schützen.
Wenn ein Spital zu hohe Tarife abrechnet, ist das gegen die Interessen der Kundinnen und Kunden. In diesem Fall kann die Anwendung einer Negativliste erfolgen. Das bedeutet, dass für Behandlungen auf der halbprivaten und privaten Abteilung keine Kosten übernommen werden.
Rechtliche Grundlage:
- Versicherungsaufsichtsgesetzt Artikel 38.
Wenn ein Spital auf der Negativliste aufgeführt ist, übernimmt innova keine Kosten für die Behandlung auf der halbprivaten und privaten Abteilung.
Alternativ können Sie sich in einem Spital mit einem gültigen Vertrag mit innova behandeln lassen. Dort garantiert innova die volle Übernahme der Kosten auf der halbprivaten und privaten Abteilung.
Als weitere Alternative können Sie sich im gewünschten Spital auf der allgemeinen Abteilung behandeln lassen. Diese Kosten werden voll und ganz von der obligatorischen Grundversicherung übernommen.
Die Grundlage für die Einführung einer Negativliste bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Zusatzbedingungen (ZB). Diese Dokumente bilden zusammen mit der Police den Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und innova.
In diesen Dokumenten sind die Details zur Einführung einer Negativliste sowie den Leistungseinschränkungen geregelt. Die Ausführungen dazu finden Sie in den Zusatzbedingungen (ZB) in Artikel 15, Absatz 3.
Wir unterstützen Sie bei Fragen.
Sie haben Fragen bezüglich Ihres bevorstehenden Spitalaufenthaltes? Unser Team von Spezialistinnen und Spezialisten steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme über unsere Telefonhotline 031 838 66 22 oder via E-Mail.