Am­bu­lan­te Zu­satz­ver­si­che­rung,um­fas­send ver­si­chert.

Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz mit unserer ambulanten Zusatzversicherung und wählen Sie die Leistungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.

Mit plus eins oder plus zwei haben Sie die Wahl: Die Zusatzversicherungen beinhalten Komplementärmedizin, Hilfsmittel und Sehhilfen, Bergung und Repatriierung, Transporte bei Unfall oder Krankheit bis hin zu Auslandsbehandlungen und Zahnbehandlungen von Kindern und Jugendlichen.

Eine ambulante Zusatzversicherung plus eins oder plus zwei eignet sich für Personen, die ihre Grundversicherung sinnvoll ergänzen möchten, um zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Komplementärmedizin

Transport, Rettung & Bergung

Zahnfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen

Medikamente

Vorsorge, Check-ups und Impfungen

Sehhilfen (plus zwei) und Hilfsmittel

Haushaltshilfe

Ihr am­bu­lan­ter Zu­satz, das plus für Ihre Ge­sund­heit.

Erweitern Sie Ihren Gesundheitsschutz nach Ihren Bedürfnissen.

plus einsKostenbewusste Ergänzung

Die ideale Ergänzung für alle, die Wert auf eine grundlegende Erweiterung der obligatorischen Grundversicherung legen. Perfekt für gesundheitsbewusste Menschen, die zusätzliche Vorsorge und alternative Heilmethoden schätzen.

Ambulante Leistungen:

  • Komplementärmedizin
  • Ambulante Notfall-Behandlungen im Ausland
  • Vorsorge, Check-up, Impfungen
  • Medikamente
  • Unterbindung
  • Ohrenkorrekturen
  • Diätberatung
  • Transport-, Rettungs & Bergungskosten
  • Haushalthilfe
  • Zahnbehandlungen Kinder/Jugendliche

plus zweiUmfassende Leistungen

Der umfassende Schutz für höchste Ansprüche. Ideal für Menschen, die maximalen Gesundheitsschutz suchen und Wert auf erstklassige medizinische Versorgung und umfangreiche Vorsorgeleistungen legen.

Ambulante Leistungen:

  • Komplementärmedizin
  • Ambulante Notfall-Behandlungen im Ausland
  • Vorsorge, Check-up, Impfungen
  • Medikamente
  • Unterbindung
  • Ohrenkorrekturen
  • Diätberatung
  • Transport-, Rettungs & Bergungskosten
  • Haushalthilfe
  • Zahnbehandlungen Kinder/Jugendliche
  • Sehhilfen
  • Gesundheitsförderung/Fitness
  • Hilfsmittel
Bestseller

Ihre Vor­tei­le im Über­blick.

Um­fas­sen­der Schutz

Ergänzende Leistungen zur obligatorischen Grundversicherung.

Al­ter­na­ti­ve Me­di­zin

Zugang zu alternativen Heilmethoden und Naturheilverfahren.

Aus­land­schutz

Sicher und gut versorgt auch auf Ihren Reisen.

Leis­tun­gen
plus eins
plus zwei

Komplementärmedizin1

75% bis CHF 1'500/Jahr

75% bis CHF 3'000/Jahr

Check-ups & Impfungen

75% bis CHF 300/Jahr

75% bis CHF 500/Jahr

Medikamente

75% bis CHF 1'000/Jahr

75% bis CHF 2'000/Jahr

Haushaltshilfe

50% bis CHF 2'000/Jahr

50% bis CHF 2'000/Jahr2

Transport, Rettung & Bergung

75% der Kosten

100% der Kosten

Notfall im Ausland

90% für ambulante Behandlungen

90% für ambulante Behandlungen

Sehhilfen

--

Bis 18 Jahre: 75% bis CHF 200/Jahr

Ab 19 Jahre: 75% bis CHF 200/alle 3 Jahre

Gesundheitsförderung/Fitness

--

75% bis CHF 250/Jahr

Hilfsmittel

--

75% bis CHF 300/alle 3 Jahre

Diätberatung

75% für ärztlich verordnete Beratung durch diplomierte Ernährungsberater

Ohrenkorrekturen

75% bis CHF 1'500, einmalig für die Korrektur abstehender Ohren

Sterilisation

CHF 1'000 (Frauen), CHF 500 (Männer), einmalig

Zahnbehandlungen

75% für Zahnbehandlungen (inkl. Kieferorthopädie für Kinder bis 20 Jahre, ohne Limit)

1 Durch einen diplomierten Arzt und/oder durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung.
2 Davon 50 Franken pro Tag, bis maximal 14 Tage pro Kalenderjahr, an im gleichen Haushalt lebende, mündige Personen.

Ver­si­cher­te Leis­tun­gen.Über­sicht im De­tail.

  • plus eins:
    75 Prozent, bis 1500 Franken, für ambulante Behandlungen und Therapien durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt oder durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung.
  • plus zwei:
    75 Prozent, bis 3000 Franken, für ambulante Behandlungen und Therapien durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt oder durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung.
  • plus eins:
    90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall.
  • plus zwei:
    90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall.
  • plus eins:
    75 Prozent, bis 300 Franken, für Check-up und Impfkosten durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt.
  • plus zwei:
    75 Prozent, bis 500 Franken, für Check-up und Impfkosten durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt.
  • plus eins:
    75 Prozent, bis 1000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel.
  • plus zwei:
    75 Prozent, bis 2000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel.
  • plus eins:
    1000 Franken bei Frauen / 500 Franken bei Männern, einmalig.
  • plus zwei:
    1000 Franken bei Frauen / 500 Franken bei Männern, einmalig.
  • plus eins:
    75 Prozent, bis 1500 Franken, für Korrektur abstehender Ohren, einmalig.
  • plus zwei:
    75 Prozent, bis 1500 Franken, für Korrektur abstehender Ohren, einmalig.
  • plus eins:
    75 Prozent für ärztlich verordnete und von diplomierten Ernährungsberatern durchgeführte Diätberatung.
  • plus zwei:
    75 Prozent für ärztlich verordnete und von diplomierten Ernährungsberatern durchgeführte Diätberatung.
  • plus eins:
    75 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- und Rücktransportkosten, sowie Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- und Materialeinsatz), ohne Limite.
  • plus zwei:
    100 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- und Rücktransportkosten, sowie Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- und Materialeinsatz), ohne Limite.
  • plus eins:
    50 Prozent bis 2000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes, ausgebildetes Haushalthilfepersonal (Spitex-, Gemeinde- oder anerkannte Hilfsorganisation).
  • plus zwei:
    50 Prozent bis 2000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes, ausgebildetes Haushalthilfepersonal (Spitex-, Gemeinde- oder anerkannte Hilfsorganisation). Davon 50 Franken pro Tag, bis maximal 14 Tage pro Kalenderjahr, an im gleichen Haushalt lebende, mündige Personen.
  • plus eins:
    75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopädischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite.
  • plus zwei:
    75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopädischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite.
  • plus eins:
    -
  • plus zwei:
    Bis 18. Altersjahr 75 Prozent, bis 200 Franken pro Kalenderjahr, ab 19. Altersjahr 75 Prozent bis 200 Franken innerhalb von drei Kalenderjahren.
  • plus eins:
    -
  • plus zwei:
    75 Prozent, bis 250 Franken pro Kalenderjahr (Dauer des Abonnements mindestens sechs Monate).
  • plus eins:
    -
  • plus zwei:
    75 Prozent, bis 300 Franken innerhalb von drei Jahren für ärztlich verordnete Hilfsmittel

Leis­tungs­über­sichtund Lis­ten.

Unser umfangreiches Leistungsspektrum, das durch die ambulante Krankenzusatzversicherung plus abgedeckt wird. Die Listen bieten Ihnen eine Übersicht über die von uns unterstützten Hilfsmittel, vielfältigen Therapieoptionen und Fitnessangebote.

  • Liste an­er­kann­ter The­ra­peu­tin­nen und The­ra­peu­ten
    PDF Download
  • Liste Ge­sund­heits­för­de­rung und Fit­nesscen­ter
    PDF Download
  • Liste Hilfs­mit­tel
    PDF Download

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Do­ku­men­te,zum Her­un­ter­la­den.

  • Bro­schü­re An­ge­bot für Pri­vat­kun­den
    PDF Download
  • Bro­schü­re fle­xi­ble Spi­ta­l­zu­satz­ver­si­che­rung switch
    PDF Download
  • All­ge­mei­ne Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen Ein­zel­ver­si­che­rung
    PDF Download
  • Zu­satz­be­din­gun­gen san­vi­ta für Nicht­rau­cher
    PDF Download
  • Zu­satz­be­din­gun­gen ac­ti­va für Rau­cher
    PDF Download

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