Al­ter­na­tiv­me­di­zin und Heil­mit­tel.

innova engagiert sich für Ihre Gesundheit. Welche Behandlungen und Methoden anerkannt werden und an welchen Kosten wir uns beteiligen, erfahren Sie hier.

Damit innova sich an Kosten beteiligt, müssen Therapiemethoden, die von Naturheilpraktikern und Therapeuten angewandt werden, im erfahrungsmedizinischen Register (EMR) registriert sein. Zudem darf der Stundenansatz 120 Franken, respektive 10 Franken pro 5 Minuten, nicht überschreiten. Wählen Sie eine Therapeutin oder einen Therapeuten, deren oder dessen Honorar unseren Maximalbetrag übersteigt, gilt: innova übernimmt bis zu 75 Prozent der Kosten für Ihre Behandlungen, jedoch nicht mehr als 120 Franken pro Stunde. Sollte das Honorar des Therapeuten diesen Betrag übersteigen, gehen die zusätzlichen Kosten zu Ihren Lasten.

innova anerkennt ebenfalls komplementärmedizinische Leistungen, die von einem eidgenössisch diplomierten und anerkannten Arzt oder Ärztin durchgeführt werden. Behandlungen, die von einem Arzt oder einer Ärztin mit einem Fähigkeitsausweis in dieser Disziplin durchgeführt werden, werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen.

An­er­kann­te Heil­mit­tel.

innova engagiert sich für Ihre Gesundheit und beteiligt sich an den Kosten für verordnete Heilmittel.

Damit innova die Kosten für Heilmittel übernimmt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Die Verordnung erfolgt durch eine von innova anerkannte Naturheilärztin oder einen Naturheilarzt, oder durch eine komplementärmedizinische Medizinalperson.

Das Medikament/Präparat muss bei Swissmedic für die spezifische Behandlung Ihrer Krankheit registriert sein.

Das Medikament oder Präparat darf nicht auf der Liste der pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) oder auf der Negativliste (NL) stehen.

Magistralrezepturen werden von uns vergütet, sofern sie durch EMR-anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten verschrieben werden und alle Inhaltsstoffe klar deklariert sind.

In­for­ma­ti­o­nen zur Kos­ten­über­nah­me.

Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit.

innova fördert eine effiziente Gesundheitsversorgung, indem wir die Kosten für wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Behandlungen übernehmen. Beachten Sie bitte, dass die Kosten für Behandlungen, die nicht diesen Kriterien entsprechen, nicht von uns getragen werden können. Unser Fokus liegt darauf, Ihnen effektive und angemessene Unterstützung zu bieten.

Weitere Ausschlüsse.

innova vergütet Kosten für komplementärmedizinische Therapiemethoden zur Behandlung von Krankheit oder Unfallfolgen. Behandlungen im Rahmen der Prävention sind ausgeschlossen. Behandlungen und Heilmittel durch Familienangehörige (z. B. durch die Eltern, die Kinder oder im selben Haushalt lebende Personen) werden nicht vergütet. Dasselbe gilt für Behandlungen des Leistungserbringers, die er an sich selbst ausführt.

Ver­trags­be­stim­mun­gen.

innova übernimmt die Leistungen gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie den massgebenden Zusatzbedingungen (ZB) der ambulanten Krankenzusatzversicherungen sanvita plus eins und plus zwei sowie activa plus eins, plus zwei und variabula.

  • Zu­satz­be­din­gun­gen san­vi­ta für Nicht­rau­cher
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  • Zu­satz­be­din­gun­gen ac­ti­va für Rau­cher
    PDF Download
  • Zu­satz­be­din­gun­gen ac­ti­va (va­ri­a­bu­la)
    PDF Download
  • Liste an­er­kann­ter The­ra­peu­tin­nen und The­ra­peu­ten
    PDF Download

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Ser­vice und Be­glei­tungbei Ihrem Spi­ta­l­auf­ent­halt.

Wir sind im Ernstfall für Sie da. Wenn es drauf ankommt, sind Sie bei uns gut aufgehoben und werden bestmöglich begleitet. 

Gerne unterstützen wie Sie rund um Ihren Spitalaufenthalt. Erstklassige Beratungs- und Servicequalität ist dabei unser Anspruch. Bereiten Sie sich auf Ihren Aufenthalt im Spital vor und informieren Sie sich frühzeitig – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.