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Lohn­sum­men­de­kla­ra­ti­onein­fach er­klärt.

Die Lohnsummendeklaration ist eine jährliche Meldung der AHV-pflichtigen Löhne. Sie ist wichtig, um die Versicherungsprämien präzise und korrekt zu berechnen und eine effiziente Abrechnung zu gewährleisten.

  • Korrekte Abrechnung: Die Lohnsummendeklaration stellt sicher, dass die Versicherungsprämie korrekt berechnet wird, auch bei Veränderungen im Personalbestand.
  • Effizienz: Neue oder austretende Mitarbeitende müssen nicht einzeln gemeldet werden, was den administrativen Aufwand reduziert.
  • Flexibilität: Anpassungen der Lohnsumme werden bei der jährlichen Deklaration berücksichtigt und entsprechend verrechnet, sowohl bei einer Zunahme als auch bei einer Abnahme des Personals.

Lohn­sum­men­de­kla­ra­ti­onein Bei­spiel.

Angenommen, Herr Muster, Inhaber der Max Muster AG, hat sich seinen Traum erfüllt und ein Start-up für Nahrungsergänzungsmittel gegründet. Er schliesst eine Krankentaggeldversicherung für sich und seine drei Mitarbeitenden ab, basierend auf einer Lohnsumme von 250'000 Franken. Dafür bezahlt er eine Jahresprämie für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024.

Im Frühling 2024 boomt das Start-up, und Herr Muster kann erfreulicherweise noch eine Person zusätzlich einstellen. Im November 2024 erhält Herr Muster das Deklarationsformular von innova und gibt eine gesamte Lohnsumme von 310'000 Franken für das 2024 an. Da Herr Muster mehr Personal gemeldet hat als im ursprünglichen Versicherungsvertrag festgehalten, erhält er folglich eine Nachrechnung für die ergänzende Lohnsumme. Angenommen, das Start-up hätte sich leider nicht wie erhofft entwickelt, und Herr Muster hätte Personal entlassen müssen. In diesem Fall hätte er die zu viel bezahlte Prämie zurückerstattet bekommen.

Häu­fig ge­stell­te Fra­gen.

Per Ende Jahr deklarieren Sie die definitiven Lohnsummen. Das Deklarationsformular wird in der Regel im November verschickt.

Gesamtbetrag der tatsächlich AHV-pflichtigen Löhne gemäss AHV-Abrechnung, ohne die eventuell namentlich aufgeführten Personen. Als prämienpflichtiger Lohn gilt der nach Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) massgebende Lohn. Es sind folglich die gesamten AHV-pflichtigen Löhne zu deklarieren, wie diese auch der AHV-Ausgleichskasse für die Berechnung der AHV Beiträge eingereicht werden.

Tipp: Bitte berücksichtigen Sie zudem besondere Bestimmungen Ihrer Versicherungspolice, wie zum Beispiel nicht versicherte Lohnelemente oder ausgeschlossene Personengruppen.

  • Der Teil des Lohnes, der den vertraglich vereinbarten maximal versicherten Lohn von i.d.R. 300'000 Franken pro Person und Jahr übersteigt, kann von der AHV-Lohnsumme abgezogen werden. Der maximal versicherten Lohn pro Person und Jahr ist in der Police aufgeführt.
  • Löhne von Personen im ordentlichen AHV Rentenalter, welche im Betrieb weiterarbeiten, sind zu deklarieren. Der AHV Freibetrag von jährlich 16'800 Franken kann von der deklarationspflichtigen Lohnsumme abgezogen werden.
  • Einkommen von Personen, die das 70. Lebensjahr erreicht haben
  • Lohnersatzleistungen bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder Invalidität
  • Personen unter 18 Jahren (sofern nicht mitversichert)

Veränderungen der Lohnsumme im Laufe des Jahres müssen nicht gemeldet werden. Änderungen aufgrund von Neueinstellungen oder Entlassungen werden bei der jährlichen Deklaration berücksichtigt. Sie erhalten darauf eine Abrechnung über die Differenz zur Vorausrechnung. Diese wird ausbezahlt oder nachverrechnet.

Ja, die Deklaration muss ausgefüllt werden. Es sind alle AHV-pflichtigen Löhne zu deklarieren, wie sie auch der AHV-Ausgleichskasse zur Berechnung der AHV-Beiträge gemeldet werden.

Wir be­ra­ten Sie gerne.

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