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In der Schwan­ger­schaft:Wer zahlt was?

Eine Schwangerschaft ist ein besonderer Abschnitt – voller Vorfreude, Fragen und neuer Verantwortung. In dieser Zeit rückt Ihr Versicherungsschutz als werdende Mutter ins Zentrum. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Leistungen in Schwangerschaft und Mutterschaft versichert sind und wie Sie sich als werdende Mutter und junge Familie sinnvoll absichern können.

Was über­nimmt dieGrund­ver­si­che­rung?

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt in der Schweiz einen wichtigen Teil der Kosten rund um Schwangerschaft und Geburt. Ein transparenter Überblick hilft Ihnen, Überraschungen zu vermeiden.

Komplikationen in der Schwangerschaft gelten bis zum Ende der 12. Woche als Krankheit. Muss in dieser Zeit etwas behandelt werden, beteiligen Sie sich mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten.

Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt übernimmt die Grundversicherung die anfallenden Kosten vollständig – in dieser Zeit müssen Sie weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlen. Zudem kommt die Grundversicherung auch für allgemeine Behandlungen und Pflegeleistungen bei Erkrankungen auf, die nichts direkt mit der Schwangerschaft zu tun haben (z. B. Grippe).

  • 7 Kontrolluntersuchungen* vor der Geburt durch einen Arzt oder eine Hebamme
  • 2 Ultraschallkontrollen*
  • Ersttrimester-Test (ETT) zur pränatalen Abklärung des Risikos der Trisomien 21, 18 und 13
  • 1 Kontrolluntersuchung zwischen der 6. und der 8. Woche nach der Geburt

*Bei Risikoschwangerschaft je nach Bedarf und medizinischem Ermessen der Gynäkologin oder des Gynäkologen.

  • 150 Franken an Geburtsvorbereitungskurse einzeln oder in Gruppen bei einer anerkannten Hebamme. In solchen Kursen erfahren Sie viel Wissenswertes zur Geburt und machen praktische Übungen.
  • Der beste Zeitpunkt, mit einem Kurs zu starten, ist zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche.
  • Volle Kostenübernahme für die Geburt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton oder in einem Geburtshaus, das auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt ist.
  • Die Geburtshilfe durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine Hebamme wird ebenfalls übernommen.
  • Die Grundversicherung der Mutter übernimmt die Kosten für den Spitalaufenthalt von Mutter und ihrem gesunden Baby. Nach einer natürlichen Geburt werden in der Regel bis zu fünf Tage, nach einem Kaiserschnitt bis zu acht Tage stationäre Betreuung bezahlt.
  • 3 Stillberatungen bei einer Hebamme oder einer speziell ausgebildeten Pflegefachperson.
  • 10 Hausbesuche durch die Hebamme in den 56 Tagen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten, bei Erstgebärenden und nach einem Kaiserschnitt sind es 16 Hausbesuche.
  • Zusätzlich 5 Zweitbesuche am selben Tag in den 10 Tagen nach der Geburt.

Wie die Zu­satz­ver­si­che­rungdie Grund­ver­si­che­rung er­gänzt.

Die Grundversicherung deckt das medizinisch Notwendige ab. Wenn Sie sich aber mehr Ruhe, Komfort und Wahlfreiheit wünschen, kommt die Zusatzversicherung ins Spiel. Am Beispiel von Karin zeigen wir Ihnen, wie die Zusatzversicherung die Grundversicherung sinnvoll ergänzen kann.

Ge­schich­te aus dem All­tag.

Karin, 32, erwartet ihr erstes Kind. Weil ihr Ruhe, eine vertraute Ärztin und ein angenehmes Umfeld wichtig sind, entscheidet sie sich früh für die Spitalzusatzversicherung switch.

Als die Wehen einsetzen, geht sie in ihr Wunschspital. Dank switch kann sie bei diesem Eintritt die Abteilung flexibel wählen und entscheidet sich für die halbprivate Abteilung – mit mehr Ruhe, weniger Betten im Zimmer und mehr Privatsphäre. Sie wird von der Ärztin betreut, die sie bereits aus der Schwangerschaft kennt und weiss genau, was ihre Versicherung abdeckt.

Karin bleibt zwei Tage im Spital und erholt sich gut. Als Dank für ihr Vertrauen erhält sie von innova einen Überraschungsgutschein über 600 Franken, den sie für sich und ihre junge Familie nutzen kann.

Spitalzusatzversicherung

Ihre Vor­tei­le –Auf einen Blick.

Am Beispiel von Karin zeigen sich folgende Vorteile einer Spitalzusatzversicherung:

Mehr Komfort und Privatsphäre während des Spitalaufenthalts.

Gerade nach der Geburt sind Ruhe und Erholung entscheidend. Eine höhere Zimmerkategorie bedeutet weniger Personen im Zimmer, mehr Privatsphäre und mehr Zeit für sich und Ihr Baby. Auch Beiträge an ein Familienzimmer sind oft abgedeckt.

Wahlfreiheit dank switch: Sie entscheiden erst bei Spitaleintritt.

Mit der Grundversicherung sind Sie in der allgemeinen Abteilung eines anerkannten Spitals versichert, die Wahlmöglichkeiten sind dabei jedoch begrenzt. Mit einer passenden Spitalzusatzversicherung gewinnen Sie – je nach gewählter Deckung – mehr Komfort sowie zusätzliche Freiheit bei der Wahl des Spitals und der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes. Das Besondere: Mit switch bleiben Sie flexibel. Sie entscheiden vor jedem Spitaleintritt neu, ob Sie allgemein, halbprivat oder privat versichert sein möchten – passend zu Ihrer Situation und Ihren Bedürfnissen.

Wertschätzung Mutterschaft.

Etwas Besonderes haben wir uns für Mütter, die bei innova zusatzversichert sind, ausgedacht: Finanzielle Wertschätzung bei Hausgeburten oder bei einem Spitalaustritt von Mutter und Kind innerhalb von drei Nächten.

  • switch: 600 Franken
  • allgemein: 450 Franken
  • halbprivat: 600 Franken
  • privat: 800 Franken

⚠️ Ka­renz­frist – Was es zu be­ach­ten gibt.
Schliessen Sie die Spitalzusatzversicherung möglichst früh ab: Mutterschaftsleistungen sind erst nach 365 Tagen Wartefrist gedeckt. Ausnahme: Bei einem Wechsel aus einer vergleichbaren Spitalversicherung kann diese Frist entfallen.

Jetzt optimal abgesichert sein – für Mamis & Papis.

Mit unseren Empfehlungen sind Sie und Ihre Familie optimal abgesichert. Wir beraten Sie persönlich und finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihnen passt.

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