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Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung, Vor­sor­ge für den Ernst­fall.

Niemand denkt gerne darüber nach, aber es kann jederzeit passieren: Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass man nicht mehr in der Lage ist, selbständig Entscheidungen zu treffen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass man im Vorfeld festlegt, welche medizinischen Massnahmen man möchte oder ablehnt. Eine Patientenverfügung ist dafür das richtige Instrument.

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, die festlegt, welche medizinischen Massnahmen im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit durchgeführt werden sollen und welche nicht. Dabei geht es nicht nur um lebenserhaltende Massnahmen, sondern auch um Schmerztherapie und andere medizinische Behandlungen. Eine Patientenverfügung ermöglicht Ihnen ein selbstbestimmtes Leben bis zuletzt. Sie ist auch sinnvoll, um unnötige medizinische Massnahmen zu vermeiden. Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung mit dem Schweizerischen Roten Kreuz.

Selbst­be­stimmt für Ihre Ge­sund­heit vor­sor­gen.

Eine Patientenverfügung ermöglichtgibt einem ein selbstbestimmtes Leben bis zuletzt. Sie hilft dabei, dass im Ernstfall die eigene Würde und Autonomie gewahrt bleiben. Die Verfügung gibt auch den Angehörigen Sicherheit und entlastet sie von schwerwiegenden Entscheidungen, die sie im Ernstfall unter Druck setzen können.

Eine Patientenverfügung ist auch sinnvoll, um unnötige medizinische Massnahmen zu vermeiden. In vielen Fällen werden Patienten aufgrund fehlender Verfügungen übertherapiert oder es werden lebensverlängernde Massnahmen durchgeführt, obwohl der Patient dies nicht gewollt hätte.

Es ist wichtig, eine Patientenverfügung rechtzeitig zu erstellen, bevor es zu spät ist. Die Patientenverfügung sollte in jedem Fall schriftlich erstellt werden. Wichtig ist es, über seinen Willen mit nahestehenden Personen zu sprechen. Auch ratsam ist, eine Kopie der Verfügung bei einer vertrauten Person oder beim Hausarzt zu hinterlegen. Sie können Ihre Patientenverfügung beispielsweise auch beim Schweizerischen Roten Kreuz hinterlegen. So wird Ihre Verfügung im Ernstfall rund um die Uhr an das Behandlungsteam weitergeleitet.

Wichtig ist, dass die Patientenverfügung regelmässig aktualisiert wird, insbesondere bei Veränderungen der persönlichen Lebensumstände oder der medizinischen Möglichkeiten.

Im Internet sind verschiedene Vorlagen verfügbar. innova empfiehlt, sich beraten zu lassen. Es fällt einfacher, sich im Gespräch mit seinen Werten, Erwartungen und dem eigenen Lebensende auseinanderzusetzen. Dank einer Beratung wird die Patientenverfügung individuell und klar verständlich.

Eine Möglichkeit ist die Erstellung einer Patientenverfügung beim Schweizerischen Roten Kreuz. Im Beratungsgespräch mit einer Fachperson können Sie sich Gedanken zu Ihren Wünschen machen, Ihre Fragen klären und Ihre individuelle Patientenverfügung erstellen. Wenn Sie Ihre Patientenverfügung beim SRK hinterlegen, wird das Dokument zusätzlich durch eine medizinische Fachperson überprüft.

Bei der Erstellung einer Patientenverfügung sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Zunächst sollte man sich Gedanken darüber machen, was einem im Leben wichtig ist. Eine Patientenverfügung mit klar festgehaltenen Werten hilft dem medizinischen Team, im Notfall Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Deshalb ist es wichtig, die Patientenverfügung klar und verständlich zu formulieren. Unklare Formulierungen oder unpräzise Angaben können im Ernstfall zu Missverständnissen und zu falschen medizinischen Massnahmen führen.

Es ist auch wichtig zu überlegen, wer im Notfall Entscheidungen treffen soll, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Hierfür sollte man eine Person bestimmen, der man vertraut und die im Einklang mit den eigenen Wünschen und Überzeugungen handeln würde.

Die Beratung und Hinterlegung der Patientenverfügung beim Schweizerischen Roten Kreuz kostet:

  • mit Beratung: 210 Franken inkl. MwSt. 
  • ohne Beratung 130 Franken inkl. MwSt.  

Inbegriffen sind die Hinterlegung der Patientenverfügung, der Ausweis sowie die dreimalige Erinnerung zur Aktualisierung. Die Hinterlegung der aktualisierten Patientenverfügung kostet 65 Franken.

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