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Flug­pro­ble­me?Was Sie als Flug­gast tun kön­nen.

Am Gate kommt die Meldung: „Cancelled“, „Delayed“ oder „Flight overbooked“. Nervig und oft teuer. Die gute Nachricht: Als Fluggast haben Sie klare Rechte. Was Ihnen zusteht und was Sie machen können, lesen Sie hier.

Das Wich­tigs­teauf einen Blick.

Bei Annullierungen, langen Verspätungen oder Überbuchungen können Sie als Fluggast Ihre Rechte geltend machen.

In der Schweiz ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die zuständige Stelle für die Durchsetzung von Passagierrechten.

Je nach Situation haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen, zum Beispiel Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Bedarf eine Übernachtung.

Zudem kann Ihnen eine Rückerstattung der Ticketkosten oder ein Ersatzflug (Umbuchung) zustehen.

Die Höhe einer finanziellen Entschädigung hängt in der Regel von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab.

So­fort-Hilfe am Flug­ha­fen.Diese 6 Schrit­te loh­nen sich immer.

Bestätigung verlangen

Lassen Sie sich schriftlich geben, dass der Flug annulliert/verspätet ist (E-Mail, App-Screenshot, Schalterbestätigung).

Direkt zur Airline

Fragen Sie nach Umbuchung oder Rückerstattung – je nachdem, was Sie möchten.

Betreuung einfordern

Verpflegung/Kommunikation/Hotel: nicht zuerst alles selbst zahlen, wenn es Alternativen gibt.

Belege sammeln

Quittungen, Boardingpässe, Buchungsbestätigung, Infoscreens-Foto.

Kurzschluss Reaktion

Wenn Sie eigenständig Ersatzflüge/Hotels buchen, riskieren Sie, dass nicht alles übernommen wird.

Schriftlich nachfassen

Wenn am Flughafen nichts geht: online / per Formular bei der Airline einreichen.

Aus­ge­zeich­net ver­si­chertauf jeder Reise.

vacanza clever bietet Ihnen einen umfassenden Reiseschutz: von Annullierungskosten über Gepäckversicherung bis hin zu Leistungen bei Flugverspätung oder Freizeitaktivitäten.

Ihre Rech­teals Flug­gast.

Die Fluggastrechte gelten für Flugreisen ab einem Flughafen in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island. Sie gilt auch für Flüge aus einem Drittstaat in diese Länder, wenn die Airline ihre Hauptniederlassung in einer dieser Länder hat.

  • Sie haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen: Mahlzeiten/Erfrischungen, 2 Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Telefon/E-Mail), falls nötig Hotel und Transport zur Unterkunft.
  • Zusätzlich haben Sie die Wahl zwischen: (Teil-)Rückerstattung (Reiseverzicht) oder Ersatzbeförderung (frühestmöglich oder später).
  • Je nach Flugdistanz und Zeitpunkt des Alternativtransports kann eine Ausgleichszahlung von EUR 125 bis EUR 600 dazukommen.
  • Sie haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen: Mahlzeiten/Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit, 2 Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Telefon/E-Mail), falls nötig Hotel und Transport zum Ort der Übernachtung.
  • Zusätzlich haben Sie die Wahl zwischen: (Teil-)Rückerstattung (Reiseverzicht) oder Ersatzbeförderung (frühestmöglich oder später).
  • Je nach Grund/Zeitpunkt/Distanz/Alternativtransport ist eine Ausgleichszahlung von EUR 0 bis EUR 600 möglich.
  • Abhängig von der Flugdistanz haben Sie ab 2, 3 oder 4 Stunden Anspruch auf Unterstützungsleistungen (Verpflegung, 2 Kommunikationsmöglichkeiten, falls nötig Hotel & Transport zum Ort der Übernachtung.
  • Ab 5 Stunden dürfen Sie auf die Reise verzichten und eine (Teil-)Rückerstattung verlangen.
  • Je nach Flugdistanz ist eine Rückerstattung von 30–75 Prozent des Ticketpreises möglich.

Gut zu Wis­sen:Wenn die Air­li­ne nicht mit­macht.

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Rechte missachtet wurden, können Sie beim BAZL eine Anzeige einreichen. Das BAZL prüft den Fall und kann die Airline bei Verstössen büssen.

Wichtig: Bitte wenden Sie sich zuerst an die Fluggesellschaft. Wenn Sie mit der Antwort der Fluggesellschaft nicht zufrieden sind oder innerhalb von 6 Wochen keine Antwort erhalten, füllen Sie das Onlineformular des BAZL aus.

Wann be­stehtkein An­spruch?

Bei einer Annullierung 7–14 Tage vor Abflug, wenn die angebotene Alternativbeförderung max. 2 Stunden früher abfliegt und das Endziel max. 4 Stunden später erreicht wird als ursprünglich geplant.

Bei einer Annullierung weniger als 7 Tage vor Abflug, wenn die angebotene Alternativbeförderung max. 1 Stunde früher abfliegt und das Endziel max. 2 Stunden später erreicht wird als ursprünglich geplant.

Wenn die Annullierung oder Verspätung auf aussergewöhnliche Umstände zurückgeht (z. B. Unwetter, Vogelschlag, Sicherheits-/Terrorgefahr, medizinische Notfälle oder Streiks), die nicht im Verschulden der Airline liegen.

Scha­den mel­den.

Anschlussflug verpasst, Annullierung oder Gepäckverlust – im Schadenfall wenden Sie sich direkt an unseren Partner ERV. Die Spezialist:innen der Reiseversicherung helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.

ERV-Schadenservice: +41 58 275 27 27

Zum Beispiel bei Annullierungskosten, Reisegepäck, Freizeitschutz oder SOS-Schutz zu Hause.

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