Bei Annullierungen, langen Verspätungen oder Überbuchungen können Sie als Fluggast Ihre Rechte geltend machen.
Lassen Sie sich schriftlich geben, dass der Flug annulliert/verspätet ist (E-Mail, App-Screenshot, Schalterbestätigung).
Am Gate kommt die Meldung: „Cancelled“, „Delayed“ oder „Flight overbooked“. Nervig und oft teuer. Die gute Nachricht: Als Fluggast haben Sie klare Rechte. Was Ihnen zusteht und was Sie machen können, lesen Sie hier.
Bei Annullierungen, langen Verspätungen oder Überbuchungen können Sie als Fluggast Ihre Rechte geltend machen.
In der Schweiz ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die zuständige Stelle für die Durchsetzung von Passagierrechten.
Je nach Situation haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen, zum Beispiel Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Bedarf eine Übernachtung.
Zudem kann Ihnen eine Rückerstattung der Ticketkosten oder ein Ersatzflug (Umbuchung) zustehen.
Die Höhe einer finanziellen Entschädigung hängt in der Regel von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab.
vacanza clever bietet Ihnen einen umfassenden Reiseschutz: von Annullierungskosten über Gepäckversicherung bis hin zu Leistungen bei Flugverspätung oder Freizeitaktivitäten.
Die Fluggastrechte gelten für Flugreisen ab einem Flughafen in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island. Sie gilt auch für Flüge aus einem Drittstaat in diese Länder, wenn die Airline ihre Hauptniederlassung in einer dieser Länder hat.
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Rechte missachtet wurden, können Sie beim BAZL eine Anzeige einreichen. Das BAZL prüft den Fall und kann die Airline bei Verstössen büssen.
Wichtig: Bitte wenden Sie sich zuerst an die Fluggesellschaft. Wenn Sie mit der Antwort der Fluggesellschaft nicht zufrieden sind oder innerhalb von 6 Wochen keine Antwort erhalten, füllen Sie das Onlineformular des BAZL aus.
Bei einer Annullierung 7–14 Tage vor Abflug, wenn die angebotene Alternativbeförderung max. 2 Stunden früher abfliegt und das Endziel max. 4 Stunden später erreicht wird als ursprünglich geplant.
Bei einer Annullierung weniger als 7 Tage vor Abflug, wenn die angebotene Alternativbeförderung max. 1 Stunde früher abfliegt und das Endziel max. 2 Stunden später erreicht wird als ursprünglich geplant.
Wenn die Annullierung oder Verspätung auf aussergewöhnliche Umstände zurückgeht (z. B. Unwetter, Vogelschlag, Sicherheits-/Terrorgefahr, medizinische Notfälle oder Streiks), die nicht im Verschulden der Airline liegen.
Anschlussflug verpasst, Annullierung oder Gepäckverlust – im Schadenfall wenden Sie sich direkt an unseren Partner ERV. Die Spezialist:innen der Reiseversicherung helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.
ERV-Schadenservice: +41 58 275 27 27
Zum Beispiel bei Annullierungskosten, Reisegepäck, Freizeitschutz oder SOS-Schutz zu Hause.