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EFAS ver­ständ­lich er­klärt – Warum die Re­form für Sie re­le­vant ist.

EFAS bringt Bewegung ins Schweizer Gesundheitswesen. Mit der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen wird die Behandlungsform künftig nicht mehr durch finanzielle Anreize beeinflusst, sondern durch medizinische Notwendigkeit.

Für Schweizerinnen und Schweizer bleiben die Leistungen der Grundversicherung unverändert. Gleichzeitig gewinnt die ambulante Versorgung weiter an Bedeutung. Wer seine Gesundheitsvorsorge aktiv gestaltet, kann auch in einem sich wandelnden Gesundheitssystem selbstbestimmt entscheiden.

Dieser Beitrag zeigt, was EFAS konkret verändert, welche Vorteile sich daraus ergeben und warum eine ambulante Zusatzversicherung zusätzlichen Handlungsspielraum schafft.

Was ist EFAS?

EFAS steht für die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen. Die Reform wurde am 24. November 2024 von 53,3 Prozent der Stimmbevölkerung angenommen. Die Einführung von EFAS erfolgt schrittweise ab dem Jahr 2028.

Ein­heit­li­che Fi­nan­zie­rung.

Heute werden ambulante und stationäre Leistungen unterschiedlich finanziert. Ambulante Behandlungen werden vollständig durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlt, während sich die Kantone an stationären Spitalbehandlungen beteiligen. EFAS sorgt dafür, dass ambulante und stationäre Behandlungen nach derselben Logik finanziert werden. Damit werden finanzielle Anreize reduziert und medizinische Kriterien gestärkt. Die Kosten werden künftig wie folgt aufgeteilt.

  • Höchstens 73,1 Prozent übernehmen die Krankenversicherer.
  • Mindestens 26,9 Prozent übernehmen die Kantone.

Bisher wurden diese beiden Versorgungsformen unterschiedlich finanziert. Mit EFAS wird künftig eine einheitliche Finanzierungslogik eingeführt. Dadurch sollen finanzielle Anreize reduziert und Behandlungen dort erfolgen, wo sie medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich sind.

Am­bu­lant und sta­ti­o­närver­ständ­lich er­klärt.

Die medizinische Versorgung erfolgt in zwei Formen:

stationär

Für die Behandlung ist mindestens eine Übernachtung im Spital oder in einer Klinik erforderlich.

ambulant

Die Behandlung erfolgt ohne Übernachtung. Patientinnen und Patienten verlassen die medizinische Einrichtung am selben Tag.

Warum wurde EFASein­ge­führt?

EFAS reagiert auf den medizinischen Fortschritt. Immer mehr Eingriffe können heute ambulant durchgeführt werden. Ambulante Behandlungen sind in vielen Fällen kostengünstiger als vergleichbare stationäre Leistungen.

Stei­gen­de Ge­sund­heits­kos­ten.

Die Gesundheitskosten steigen seit Jahren kontinuierlich. Diese Entwicklung wirkt sich auch auf die Prämien der Grundversicherung aus. EFAS schafft Rahmenbedingungen für eine effizientere Versorgung. Behandlungen sollen dort erfolgen, wo sie medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich sind.

Ef­fi­zi­en­te­re Nut­zung von Res­sour­cen.

Spitalbetten stehen vermehrt für komplexe Fälle zur Verfügung. Spezialisierte ambulante Zentren übernehmen planbare Eingriffe.

Typische ambulante Eingriffe sind zum Beispiel:

  • Eingriffe bei Krampfadern
  • Operationen des grauen Stars
  • Arthroskopien am Knie
  • Operationen bei Leistenbruch

Was be­deu­tet EFAS für Ihre Ge­sund­heits­vor­sor­ge?

Für Versicherte ändert sich kurzfristig wenig. Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung bleiben unverändert.

Langfristig dürfte EFAS jedoch die Entwicklung hin zu einer stärker ambulanten Gesundheitsversorgung fördern. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies häufig kürzere Aufenthalte in medizinischen Einrichtungen, weniger Belastung durch stationäre Aufenthalte und eine schnellere Rückkehr in den Alltag.

Die neue Finanzierungslogik wirkt vor allem im Hintergrund. Dennoch kann sie die Organisation der Gesundheitsversorgung und die Ausgestaltung zukünftiger Versorgungsangebote beeinflussen.

Neue Be­dürf­nis­se.

Mit der Verlagerung in den ambulanten Bereich entstehen zusätzliche Bedürfnisse. Viele Menschen möchten ihre Gesundheitsversorgung aktiver gestalten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Zugang zu spezialisierten Fachpersonen
  • Medizinische Zweitmeinungen
  • Präventionsangebote und Check-ups
  • Unterstützung im Alltag während der Genesung.

Nicht alle dieser Leistungen werden von der Grundversicherung übernommen. Hier entsteht individueller Gestaltungsspielraum.

Am­bu­lan­te Zu­satz­ver­si­che­rungals sinn­vol­le Er­gän­zung.

Mit der Verlagerung vieler medizinischer Eingriffe in den ambulanten Bereich entstehen zunehmend Kosten, die über die eigentliche Behandlung hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise die Einholung einer Zweitmeinung vor einer ambulanten Operation, Unterstützung im Haushalt, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder Erholungsangebote während der Genesung, Reise- und Transportkosten zu spezialisierten Fachärzten oder Kliniken sowie Ausgaben für Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen. Eine ambulante Zusatzversicherung kann dazu beitragen, solche Mehrkosten abzufedern und Versorgungslücken gezielt zu schliessen.

Ge­schich­te aus dem All­tag:Am­bu­lan­te Knie­ar­thro­sko­pie.

Frau Meier musste sich aufgrund eines Meniskusschadens einer ambulanten Kniearthroskopie am rechten Knie unterziehen. Der Eingriff verlief erfolgreich und sie konnte das Spital noch am selben Tag verlassen. In den Wochen danach war sie jedoch in ihrer Mobilität eingeschränkt und durfte vorübergehend nicht selbst Auto fahren.

Der Eingriff brachte nicht nur gesundheitliche Einschränkungen mit sich, sondern stellte Frau Meier auch im Alltag vor zusätzliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Für die regelmässigen Physiotherapietermine war sie auf Fahrdienste angewiesen. Gleichzeitig mussten ihre beiden Kinder weiterhin zu Sporttrainings und anderen Freizeitaktivitäten gebracht werden. Auch Familienhund Balu konnte sie in den ersten Wochen nach dem Eingriff nicht selbst ausführen. Deshalb war sie in dieser Zeit auf die Unterstützung eines Hundesitters angewiesen.

Dank ihrer ambulanten Zusatzversicherung plus drei erhielt Frau Meier einen Beitrag von 300 Franken. Damit konnte sie die Kosten für die Fahrdienste und die Betreuung von Balu finanzieren.

So konnte der Familienalltag weitgehend wie gewohnt weitergeführt werden. Während ihre Kinder ihren gewohnten Aktivitäten nachgehen konnten und Familienhund Balu bestens versorgt war, konnte sich Frau Meier auf das konzentrieren, was in dieser Phase am wichtigsten war: die Genesung.

Frau Meier sitzt entspannt dem Sofa und trinkt Kaffee, während sie ihr verletztes rechtes Knie hochlagert. Über ihr zeigen zwei Gedankenblasen ihre Kinder beim Sport sowie ihren Hund Balu bei einem Spaziergang mit einem Hundesitter. Die Illustration symbolisiert, dass der Familienalltag trotz ihrer Genesung reibungslos weiterläuft.

Wie würde Ihr Alltag aussehen?

Jede Lebenssituation ist anders. Die ambulanten Zusatzversicherung plus drei unterstützt Sie mit Beiträgen an ausgewählte Leistungen rund um Gesundheit und Genesung.

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